Mitglied werden

Solltest auch Du Interesse haben, in der Freiwilligen Feuerwehr mit zu arbeiten, dann bist Du bei uns genau richtig!  Zur Stärkung unserer Schlagkraft suchen wir immer engagierte und interessierte Frauen und Männer, die Lust und Zeit haben um in einer guten Kameradschaft sinnvoll einen Teil der Freizeit zu verbringen.


Jahresberichte

Der Löschzug Rahden erstellt regelmäßig zum Ende eines Kalenderjahres einen Jahresbereicht des abgelaufenen Jahres. Dieser Jahresbericht wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Natürlich steht unser Jahresbericht auch interessierten Bürgern zum Download zur Verfügung.

       
Jahresbericht
2006
Jahresbericht
2007
Jahresbericht
2008
 Jahresbericht
2009
 

Ansprechpartner

Damit Sie bei Fragen an den Löschzug Rahden immer an den richtigen Ansprechpartner gelangen, haben wir hier eine Liste aller Bereiche mit den entsprechenden Ansprechpartnern zusammengestellt. Diese Liste steht zum Download zur Verfügung.

Zum Download...


Newsletter

Um über aktuelle Neuigkeiten der Feuerwehr Rahden oder Updates dieser Homepage zu Informieren, verschickt die Feuerwehr Rahden in unregelmäßigen Abständen einen "Newsletter" per E-mail. Um auch diesen Newsletter zu empfangen, können Sie sich hier für den Newsletter an- und auch wieder abmelden, falls daran kein Interesse mehr besteht.

zum Newsletter...


Rechtsgrundlagen

Das Rettungswesen basiert in NRW auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Für den Bereich der Feuerwehren gilt das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG NRW), für den Bereich des Rettungsdienstes gilt das Rettungsdienstgesetzt des Landes NRW (RettdG NRW). Diese Gesetzestexte sowie die Laufbahnverordnung für freiwillige Feuerwehren (LVO-FF NRW) finden Sie auf dieser Seite zum Download.

         
FSHG NRW RettdG NRW LVO-FF    

Gebührenordnung

Die Einsätze der Feuerwehr bei Pflichtaufgaben sind nach §1 FSHG kostenfrei. Es gibt jedoch auch Einsätze der Feuerwehr, bei denen sich der Träger der Feuerwehr die enstandenen Kosten zurückfordern kann, wenn diese Einsätze nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören.
Als Beispiel sei genannt, dass das Auspumpen eines Kellers nach einem Unwetter kostenfrei ist. Das Auspumpen eines Kellers aufgrund einer defekten Waschmaschine bspw. ist nicht kostenfrei.

Eine Übersicht über die Kostensatzung der Feuerwehr und anderer Gebühren in Zusammenhang mit dem Brandschutz finden Sie hier:

         
Gebührenordnung
Feuerwehr
Gebührenordnung
Brandschau
Satzung
Kostenersatz
   

Sonstige Downloads

Hier finden Sie verschiedene Dateien der Feuerwehr Rahden zum Download. Diese Aufstellung wird bei Bedarf erweitert. Sollten Sie auf dieser Seite Informationen vermissen, so wenden Sie sich gerne direkt an uns. Sie können dazu auch unser Kontakt-Formular verwenden.

         
Info-Flyer
LZ Rahden
Beitrittserklärung
Förderverein
   

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz dient dazu, Maßnahmen zu treffen, die die Entstehung eines Brandes verhindern können oder die Ausbreitung eines Brandes verzögern können.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die Bereiche "Baulicher Brandschutz" und "Brandschutzaufklärung".

Für den Bereich "Baulicher Brandschutz" ist das Bauamt des Kreises Minden-Lübbecke der richtige Ansprechparter.

Im Bereich "Brandschutzaufklärung" ist der Löschzug Rahden aktiv. So wird regelmäßig die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen durchgeführt. Weiterhin bietet der Löschzug Rahden Firmen und Organisationen Unterweisungen im Umgang mit Feuerlöschern an. Ebenfalls ist es möglich, eine Unterweisung in die ortsfest installierten Löschmöglichkeiten zu bekommen. Wenn Sie dazu weitere Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Nach oben

RSS-Feed

Diese Seite drucken

Diese Seite weiterempfehlen

Besuchen Sie auch unseren anderen Löschgruppen


Copyright © 1999 - 2008 · Freiwillige Feuerwehr Rahden · Alle Rechte vorbehalten
Erstellt mit Conpresso - Content Management System